§ 1 Kursanmeldungen/Buchungen
Wir bitten Sie, sich so früh wie möglich über unsere Homepage für einen Kurs anzumelden. Es besteht nur noch die Möglichkeit der Buchung über unsere Homepage, eine telefonische Anmeldung ist nicht mehr möglich. Ein Anrecht auf Teilnahme am Kurs besteht nur nach einer Bestätigung des Skiverein Neuenbürg e.V.. Der Skiverein Neuenbürg e.V behält sich vor, bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl für die jeweilige Veranstaltung auch schon vor Ablauf des Anmeldeschlusses die Möglichkeit der Buchung auszusetzen. Der Skiverein Neuenbürg e.V. ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu speichern und zu verarbeiten. Näheres kann unserer Datenschutzerklärung entnommen werden. Der Skiverein Neuenbürg e.V. behält es sich vor, die angegebene Email Adresse zu Zwecken der Veranstaltungsinformation und sonst zu keinen anderen Zwecken zu verwenden.

§ 2 Beginn und Umfang der Vertragsausführung, Widerruf und Absage durch den Teilnehmer
Der Skiverein Neuenbürg e.V. beginnt unmittelbar nach Erhalt der Kursanmeldung mit der Vertragsausführung. In einer ersten Stufe besteht dies in der Eintragung der Teilnehmer und Überprüfung von Zahlungen, was ca. 10% des Gesamtaufwands entspricht. In einer zweiten Stufe beginnt die konkrete Planung, Organisation und Einteilung der Kursgruppen, sowie die Reservierung der Liftkarten. Diese Stufe beginnt spätestens sieben Tage vor dem ersten Veranstaltungstag und umfasst ca. 40% des Gesamtaufwands. In einer dritten Stufe steht die Durchführung der Veranstaltung (bei Wochenendkursen zwei Tage eines Wochenendes als Gesamteinheit), was der vollständigen Vertragserfüllung bzgl. dieser Veranstaltung und damit dem Verlust des Widerrufsrechts gemäß § 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB gleich kommt. Bei der gleichzeitigen Buchung mehrerer Veranstaltungen, bleibt das Widerrufsrecht bzgl. der/den noch folgenden Veranstaltung/en unberührt. Die Prozentzahlen beziehen sich stets auf einen gebuchten Einzeltermin oder bei den Wochenendkursen auf ein einzelnes Wochenende. Im Falle eines Widerrufs innerhalb der Widerrufsfrist, muss sich der jeweilige Teilnehmer, die durch den Beginn der Vertragsausführung zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits angefallenen Kosten im Sinne des Wertersatzes gemäß § 357a Abs. 2 Nr. 1 BGB anrechnen lassen.
Die selben Regelungen wendet der Skiverein Neuenbürg e.V. auch auf Teilnehmer an, deren Widerrufsrecht bereits erloschen ist.

Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers, erhält er/sie die bereits angefallenen Kosten für den Einzeltermin/das Wochenende, an dem der Teilnehmer aufgrund der Erkrankung/Verletzung nicht teilnehmen kann, abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% dann zurück, wenn dem Skiverein Neuenbürg e.V. bis spätestens am Abend des auf den letzen Veranstaltungstag folgenden Werktages ein ärztliches Attest vorgelegt wird, das die vorübergehende Unfähigkeit der Teilnahme bescheinigt. Die Bescheinigung ist bei anhaltender Krankheit/Verletzung für jedes Wochenende/jeden Einzeltermin separat vorzulegen, insofern nicht schon in der ersten Bescheinigung die Unfähigkeit der Teilnahme für einen Zeitraum bescheinigt wurde, in dem alle gebuchten Termine liegen. Bei einer krankheits- oder verletzungsbedingten Absage ohne ärztliche Bescheinigung, gelten die Regelungen im Falle eines Widerrufs entsprechend.
Im Falle des Nichterscheinens eines Teilnehmers ohne vorherige Abmeldung oder vorherigen Widerruf, wird der volle Betrag einbehalten, es erfolgt keine Erstattung der Gebühren.

§ 3 Kursgebühren
Die Kursgebühren sind sofort per PayPal zu bezahlen. Nur dann gilt eine Kursanmeldung als vollständig.

§ 4 Absage durch den Skiverein Neuenbürg e.V.
Der Skiverein Neuenbürg e.V. hat das Recht bei schlechten Witterungsbedingungen eine Anmeldung vor Kursbeginn zu stornieren. Ein Ausweichtermin kann mit dem Teilnehmer vereinbart werden. Wenn keine Vereinbarung möglich ist, erfolgt eine Rückerstattung der Gebühren abzüglich der entstandenen Unkosten (10% Bearbeitungsgebühr).

§ 5 Liftkarten
Liftkarten sind bei allen Kursen im Preis enthalten.

§ 6 Kurszeit
Der Skiverein Neuenbürg e.V. haftet nicht für ausgefallene Kurszeiten, die durch den Kunden selbstverschuldet entstanden sind. Bei schlechten Witterungs- und Schneeverhältnissen entscheidet alleine der Skiverein Neuenbürg e.V., ob eine Kursunterbrechung nötig ist. Hierbei wird der Gewährleistung der Sicherheit aller Teilnehmer oberste Priorität zugemessen und zur Entscheidung herangezogen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Haftung der Kursteilnehmer
Für eine unerlaubte Entfernung vom Ski- oder Snowboardkurs übernimmt der Skiverein Neuenbürg e.V. keine Haftung. Wenn ein Kursteilnehmer seine Gruppe verlässt, muss er sich selbst (bei Kindern die Eltern oder sonstige erziehungsberechtigte Personen) bei dem eingeteilten Skilehrer abmelden.

§ 8 Ausschluss vom Kurs
Bei einem unangemessenen Verhalten eines Kursteilnehmers während des Kurses kann der Skiverein Neuenbürg e.V. den Kursteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen. Hierbei erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühren.

§ 9 Körperliche Verfassung / Alter
Voraussetzung für unsere Kurse bei allen Altersstufen ist eine gute körperliche Verfassung. Falls ein Teilnehmer aufgrund Problemen mit seiner Gesundheit oder der körperlichen Verfassung einen Kurs vorzeitig abbrechen muss, erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühren. Kursteilnehmer müssen bei Beschwerden oder Bedenken vor Kursbeginn ihren Hausarzt befragen.

§ 10 Rücktritt eines Teilnehmers
Bis eine Woche vor Kursbeginn (erster Skikurstag) wird bei Rücktritt eines Teilnehmers die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% zurückerstattet. Anschliessend ist eine Rückerstattung (abzüglich der 10% Bearbeitungsgebühr) nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Rückerstattungen für versäumte Kurstage sind ausgeschlossen. Anspruch auf eine Ersatzleistung besteht nicht. Der Skiverein Neuenbürg e.V. haftet nicht für persönliche Gegenstände, die während des Kurses verlorengehen oder beschädigt werden.

§ 11 Sicherheitsaspekte
Beim Skifahren gelten die FIS Verhaltens-Regeln. Den Anweisungen des Skilehrers ist Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer hat selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Die Ausrüstung muss von einem Fachgeschäft überprüft und eingestellt werden. Es gilt für alle Teilnehmer eine allgemeine Helmpflicht während des gesamten Kurses. Es ist der Witterung angepasste Kleidung zu tragen inklusive Ski- oder Sonnenbrille. Der Skiverein Neuenbürg e.V. behält sich vor, einzelne Teilnehmer bei gravierenden Sicherheitsmängeln an der Sportausrüstung von der Teilnahme am Skikurs auszuschließen.

§ 12 Versicherungsschutz
Eine Teilnahme an unseren Skikursen erfolgt auf eigene Gefahr. Schneesport ist mit Verletzungsrisiken verbunden. Jedem Teilnehmer werden der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, sowie eine Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Jeder Teilnehmer muss für seine Versicherungen selbst sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Skischule. Die Skischule haftet nicht für Unfälle jeglicher Art, insofern diese nicht von den mitarbeitenden Personen des Skiverein Neuenbürg e.V. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Auch nach sorgfältiger Planung der Skischule des Skiverein Neuenbürg e.V. kann eine Verletzungsgefahr nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein Restrisiko einer Verletzung bleibt immer, wofür der Skiverein Neuenbürg e.V. außer in den o.g. Fällen keine Haftung übernimmt.

§13 Bildrechte
Dem Skiverein Neuenbürg e.V. wird das Recht eingeräumt, Foto- und Videoaufnahmen, die durch die Skischule, bzw. deren mitarbeitende Personen im Rahmen der Ausführung des Vertragsverhältnisses, namentlich der Skikurse, gemacht wurden und den/die Kursteilnehmer zeigen, zur Erreichung des Vereinszwecks, insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, in Berichten in Printmedien, neuen Medien (die im Impressum genannten social media Seiten des Skiverein Neuenbürg e.V.), auf der Internetseite des Vereins und seinen übergeordneten Verbänden unentgeltlich verwenden zu dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke ist unzulässig

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte einer der oben genannten Klauseln dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die anderen Bestimmungen im Übrigen wirksam. an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt das dispositive Gesetzesrecht.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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